Der Forderungseinzug durchläuft mehrere Stufen, wenn eine Rechnung nicht beglichen wird. Hier sind die typischen Schritte:

1. Zahlungserinnerung / Mahnung

Bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, sendet der Gläubiger meist eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung.

  • Eine Mahnung ist nicht zwingend erforderlich, wenn eine Zahlung nach Fälligkeit ausbleibt (es sei denn, eine Mahnung wurde vertraglich vereinbart).
  • Meistens werden eine oder mehrere Mahnungen verschickt, oft mit Mahngebühren.

2. Inkassoverfahren

Wenn der Schuldner trotz Mahnungen nicht zahlt, wird ein Inkasso beauftragt:

  • Das Inkassobüro versucht, die offene Forderung einzutreiben.
  • Es kommen weitere Gebühren hinzu, die der Schuldner zahlen muss.
  • Manche Inkassobüros drohen mit rechtlichen Schritten, falls keine Zahlung erfolgt.

3. Mahnverfahren / Gerichtliches Vorgehen

Falls das Inkassoverfahren erfolglos bleibt, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten:

  • Das Amtsgericht erlässt einen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird.
  • Der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
  • Falls kein Widerspruch erfolgt, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

4. Gerichtsvollzieher / Zwangsvollstreckung

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden:

  • Der Gerichtsvollzieher kann pfänden (z. B. Konto, Lohn, Wertgegenstände).
  • Es kann zu einer Sachpfändung oder einer Lohn- und Kontopfändung kommen.
  • Falls keine pfändbaren Werte vorhanden sind, kann der Schuldner zur Vermögensauskunft gezwungen werden.

Falls der Schuldner zahlungsunfähig ist, bleibt als letzte Möglichkeit die Privatinsolvenz.

Hast du eine spezielle Frage zu einer dieser Stufen?